Arbeitsrecht

Schwerpunkte meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit und typische Angelegenheiten:

  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsfristen
  • Abmahnungen
  • Arbeitszeugnis
  • Abfindungen
  • Aufhebungsverträge
  • Lohn und Gehalt
  • Versetzung und Änderung der Arbeitsbedingungen
  • Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes
  • Ausgleich und Berücksichtigung einer Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis
  • Konventionalstrafen
  • Schadensersatz
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Überstunden
  • Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltung
  • Mobbing
  • Wettbewerbsverbote
  • Verfall von Ansprüchen
  • Elternzeit und Anspruch auf Teilzeitarbeit

Ich berate und vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beim Abschluss, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen.

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen, ohne dass es zu einer endgültigen Auseinandersetzung kommt. Dem Arbeitnehmer ist manchmal mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Aus Sicht der Arbeitgeber besteht bisweilen das Interesse, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Dazu gehört oft der Wunsch, für langjährige Mitarbeiter eine Lösung zu finden, die für beide Seiten eine so genannte Win-Win-Situation herstellt.

Neben der Vertretung in gerichtliche Verfahren wie. z.B. nach Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Zeugniserteilung, Streit über Überstunden bzw. unbezahlter Mehrarbeit liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei in der Beratung, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht.