Verkehrsrecht-Kanzlei-Pohle

Verkehrsrecht und Schadenersatzrecht

… oft eine brisante Angelegenheit! Fordern Sie Ihr gutes Recht ein!

Nicht nur der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten bedürfen strittige Auffassungen über Sachverhalte der juristischen Klärung. Eine rechtliche Beratung und Vertretung kann nicht nur im Rahmen von Verkehrsunfällen erforderlich werden, sondern auch bei Post durch die Bußgeldstelle oder beim Sturz im Supermarkt sowie einem ungestreuten Gehweg

Schwerpunkte meiner Tätigkeiten sind:

  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzforderung nach Unfällen
  • Forderungen aus Versicherungsverträgen wie z.B. Voll- und Teilkaskoversicherung
  • Verkehrsverwaltungsrecht, Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten:

– Geschwindigkeitsverstöße
– Abstandsdelikte
– Rotlichtverstöße
– Fahrzeugmängel
– Fahrzeug-Betriebserlaubnis
– Alkoholfahrt
– Taten unter Einfluss von Rauschmitteln

  • Verkehrsstrafrecht:

– Unfallflucht
– Gefährdung des Straßenverkehrs
– Nötigung
– Eingriff in den Straßenverkehr
– Körperverletzung
– Trunkenheit oder Drogen

Nicht nur der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten bedürfen strittige Auffassungen über Sachverhalte der juristischen Klärung. Eine rechtliche Beratung und Vertretung kann nicht nur im Rahmen von Verkehrsunfällen erforderlich werden, sondern auch bei Post durch die Bußgeldstelle oder beim Sturz im Supermarkt sowie einem ungestreuten Gehweg.

Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. So werden oft eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt – mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Das forcierte Auftreten der Versicherung soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung auch bezahlen müsste, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren, Schmerzensgeldansprüche und Zusatzkosten der ärztlichen Behandlung, um nur einige zu nennen. Oft weiß der „normale“ Unfallgeschädigte gar nicht in vollem Umfang, welche Ansprüche ihm überhaupt zustehen. Abrechnung nach Gutachten oder Reparaturfreigabe, Mietwagen oder Nutzungsentschädigung? Liegt tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vor? Mit der Hilfe eines Rechtsanwaltes wird die komplette Schadensabwicklung schnell, professionell und erfolgsorientiert betrieben.

Nach vorläufiger Abschätzung der Schuldfrage und einem etwaigen Mitverschulden werden dabei neben dem eigentlichen Schaden auch alle Folgekosten, Auslagen und Schmerzensgeld geprüft und geltend gemacht. Ich zeige Ihnen verschiedene Aspekte der Schadensabwicklungen auf und entscheide mit Ihnen, welche für Sie die günstigste ist.

Auch kann es im Rahmen einer Schadensregulierung durch die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung zu unterschiedlichen Auffassungen bei der Schadenshöhe oder etwaigen Regressansprüchen des Versicherers kommen, die ohne entsprechendes Wissen nicht geklärt werden können.

Häufige Fragestellungen, die einen juristischen Beistand gegenüber den Behörden erfordern, reichen vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoßes oder eines Abstandsverstoßes, bis hin zur Frage, wann eine Ordnungswidrigkeit oder wann eine Straftat vorliegt. Insbesondere, wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt, Fahrt unter Drogen, Unfallflucht oder Nötigung geht, sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand äußern. In solchen Situationen ist Schweigen zunächst Gold und eine Äußerung sollte erst nach genommener Akteneinsicht und Kenntnis des konkret vorgeworfenen Sachverhalts erfolgen. Denn häufig steht hier der Entzug der Fahrerlaubnis auf dem Spiel und nicht nur ein Fahrverbot. Ebenso kann im Folgenden die Anordnung einer MPU nach einer Alkoholfahrt für die Wiedererlangung des Führerscheins bzw. dessen Neuerteilung erfolgen, so dass eine unbedachte Äußerung zu einem zunächst nicht als schwerwiegend erachteten Sachverhalt weitreichende Konsequenzen haben kann. Nicht selten wird Ihnen nach einem Unfall der strafrechtliche Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung gemacht, der zur Vermeidung weiterer Folgen ebenfalls soweit möglich schnellstens aus der Welt geräumt werden sollte.

Ich berate und vertrete Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten und spreche hierbei z.B. auch mit Ihnen ab, ob sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt.