Buß-/Ordnungswidrigkeitenrecht
Buß-/Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich des Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrechts geht es um Verstöße, die zwar keine Straftaten darstellen, aber dennoch mit Geldbußen oder weiteren Maßnahmen – wie Punkten in Flensburg oder Fahrverboten – geahndet werden können. Besonders häufig sind Verkehrsverstöße betroffen, etwa wegen überhöhter Geschwindigkeit, Abstandsverstößen oder Rotlichtvergehen.
Auch außerhalb des Straßenverkehrs – etwa im Gewerberecht, Umweltrecht oder bei Verstößen gegen Auflagen und Vorschriften – kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Ich unterstütze Sie in allen Phasen des Verfahrens – von der Prüfung des Bußgeldbescheids über die Einspruchseinlegung bis hin zur Vertretung vor Gericht. Mit fundierter rechtlicher Expertise prüfen ich, ob der Bescheid formelle oder inhaltliche Fehler aufweist und entwickele eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Meine Leistungen im Überblick:
- Ersteinschätzung und Beratung nach Erhalt eines Anhörungsbogens. Bewahren Sie Ruhe. Machen Sie keine schwerwiegenden Fehler beim Ausfüllen des Anhörungsbogens.
- Prüfung von Bußgeldbescheiden
- Einspruch gegen Bußgeldbescheide
- Vertretung vor der Bußgeldstelle und dem Amtsgericht
- Beratung zu Fahrverboten, Punkten und Eintragungen im Fahreignungsregister
- Verteidigung bei Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr
Mein Ziel: Ihre Rechte wahren, unrechtmäßige Bescheide abwehren und Konsequenzen möglichst minimieren.