Strafrecht

Strafrecht

Oft werde ich von Mandanten angesprochen, die mich aufgrund eines bestehenden besonderen Vertrauensverhältnisses bei einer sie betreffenden Strafsache um Hilfe bitten. Im Strafrecht ist es wichtig, den Rechtsanwalt so früh wie möglich aufzusuchen. Bereits im Ermittlungsverfahren besteht die Gefahr, dass man sich ohne Anwalt durch unvorsichtig formulierte Aussagen selbst belastet. Kommt es zum Prozess, kann durch einen Anwalt abgewogen werden, welche Verteidigungsstrategie für Sie am erfolgversprechendsten ist. Insbesondere ist zu ergründen, ob mit dem Gericht eine Einigung in Ihrem Sinne wahrscheinlich ist oder ob mit allen Mitteln des Strafprozessrechts gekämpft werden muss. Der sogenannte „Deal“ im Strafverfahren ist keine Seltenheit.

Gern bin ich Ihnen bei der Verteidigung wegen des Vorwurfs kleinerer Vergehen, häufig resultieren diese Fälle auch aus einer arbeits- oder sozialrechtlichen Tätigkeit, behilflich. Auch hierbei können Sie sich auf mich verlassen. Bei Mord und Totschlag würde ich Sie allerdings an einen spezialisierten Kollegen vermitteln. Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten übernehme ich ohne jede Einschränkung.